UFO-Senatsanhörung: 3 Videos erklärt – rätselhafte Fälle bleiben

Geschrieben am 20.11.2024
von Andreas Müller

Lesezeit: ca. 6 MinutenWashington (USA) – Zum ersten Mal hat der neue Direktor der US-UFO-Untersuchungsbehörde „All-domain Anomaly Resolution Office“ (AARO) vor einem Ausschuss des US-Senats die Arbeit, Fortschritte und Ergebnisse seiner Behörde dargelegt. Dabei lieferte Dr. Jon Kosloski profane Erklärungen für drei bislang als rätselhaft geltende UAP-Videos, berichtete zugleich aber auch von weiterhin rätselhaften Fällen. Ein zusammenfassender Rückblick. […]Lesezeit: ca. 6 Minuten
AARO-direktor Jon Kosloski bei der Senatsanhörung am 19. November 2024.Copyright: armed-services.senate.gov

AARO-direktor Jon Kosloski bei der Senatsanhörung am 19. November 2024.
Copyright: armed-services.senate.gov

Washington (USA) – Zum ersten Mal hat der neue Direktor der US-UFO-Untersuchungsbehörde „All-domain Anomaly Resolution Office“ (AARO) vor einem Ausschuss des US-Senats die Arbeit, Fortschritte und Ergebnisse seiner Behörde dargelegt. Dabei lieferte Dr. Jon Kosloski profane Erklärungen für drei bislang als rätselhaft geltende UAP-Videos, berichtete zugleich aber auch von weiterhin rätselhaften Fällen. Ein zusammenfassender Rückblick.

In ihrem Eingangsstatement bezeichnete die Vorsitzende des für die parlamentarische Kontrolle des Verteidigungsministeriums, militärische Forschung, Entwicklung und Atomenergie zuständigen Unterausschusses des „Senate (Committee on) Armed Services“, die US-Senatorin Kirstin Gillibrand, unidentifizierte Flugobjekte und anomale Phänomene (UFOs/UAP) erneut als „sehr ernstes Problem“ bezeichnet, das es rigoros zu untersuchen gelte.

Um UAP untersuchen und erklären zu können, gelte es vor allem, das bisherige Stigma, das diesen Phänomenen und Sichtungen anhafte, aufzulösen. „Die Angehörigen unserer Militärs, Wissenschaftler und ausländischen Partner wie auch die Öffentlichkeit müssen wissen, dass ihre Meldungen, Forschung und Analysen ernst genommen werden und das wir mit bester Absicht darauf reagieren.“

Senatorin Kirstin Gillibrand.Copyright: armed-services.senate.gov

Senatorin Kirstin Gillibrand.
Copyright: armed-services.senate.gov

Zugleich sprach die Senatorin das Problem an, wonach bekannt wurde, dass zahlreiche UAP/UFO-Zeugen und Whistleblower kein Vertrauen in die Arbeit der Behörde und in den ihnen zugesagten Whistleblower-Schutz durch AARO hätten und sich deshalb nicht an die Behörde wandten, obwohl sie von bislang unbekannten Programmen der US-Regierung zu wissen glauben. Da sich diese Zweifel hauptsächlich an der Person von Kosloskis Vorgänger, Dr. Sean Kirkpatrick, festmachten, zeigte sich Gillibrand angesichts des neuen AARO-Direktors zuversichtlich, dass die Behörde dieses Vertrauen wieder zurückgewinnen könne. Zugleich rief sie potenzielle Whistleblower gezielt dazu auf, sich an AARO zu wenden und sagte einmal mehr einen umfangreichen Whistleblower-Schutz für diese Zeugen zu.

Zunächst leitete Dr. Kosloski sein Eingangsstatement mit einer Zusammenfassung des erst vor wenigen Tagen veröffentlichten Jahresberichts des AARO für 2024 ein (…GreWi berichtete).

– Eine verschriftete Version von Kosloskis Eingangsstatements finden Sie HIER

Im Rahmen dieses Statements erklärte Kosloski kurz auch die Gründe, die zur Klassifizierung von UFO-Foto- und Filmaufnahmen führe:

„In einigen Fällen, mag es für die Öffentlichkeit unklar erscheinen, warum das Verteidigungsministerium Informationen, Daten und Foto/Videoaufnahmen, selbst dann klassifiziert, wenn es sich doch angeblich um gewöhnliche Objekte wie Ballons handelt. Aber meist sind es nicht die Objekte selbst, die Sicherheitsbedenken auslösen, sondern der Ort, die Quelle oder Methode, mit der die Aufnahmen erstellt wurden. In vielen Fällen ist es schwer, diese Materialien schnell zu veröffentlichen, während sie aber dennoch den Zugriffsberechtigten Stellen im Kongress vorgelegt werden. Es ist wichtig zu verstehen, dass AARO Informationen nicht grundsätzlich klassifiziert. Stattdessen arbeiten wir mit den Quellen dieser Informationen und Daten zusammen, diese zu veröffentlichen, ohne dass Interessen der nationalen Sicherheit geschädigt werden. Das braucht oft aber seine Zeit.“

Auch angesichts der Aufarbeitung der UFO/UAP-Historie der USA hofft Kosloski auf weitere Zusammenarbeit mit Zeugen, die etwa von UFO-Untersuchungsprogrammen Kenntnis haben und rief willige Whistleblower seinerseits dazu auf, sich an seine Behörde zu wenden.

Dr. Jon KosloskiCopyright: armed-services.senate.gov

Dr. Jon Kosloski
Copyright: armed-services.senate.gov

„Mehr und bessere Daten werden uns zukünftig dabei helfen, vorhandene Lücken zusehends zu schließen und zu verstehen, was [die Zeugen] sehen“, so Kosloski und versichert: „AARO verpflichtet sich den höchsten wissenschaftlichen Standards. Wir werden keine Schlussfolgerungen für UAP-Erklärungen voreilig veröffentlichen und werden weiterhin der Wissenschaft und den Daten folgen, wo auch immer diese uns führen werden.“ Zudem werde man auch weiterhin Informationen für die Öffentlichkeit deklassifizieren, um über die Arbeit und Ergebnisse der Behörde zu informieren.

Im Anschluss an seine Ausführungen zu den bereits im Jahresbericht aufgeführten „Reporting Trends“ erläuterte Kosloski dann drei gemeldete und von AARO untersuchte Sichtungsfälle, die mittlerweile aus Sicht der Behörde aufgeklärt werden konnten.

– Die Folien zu Kosloskis Ausführungen finden Sie HIER

Zum einen handelt es sich hierbei um eine Infrarot-Aufnahme eines Flugzeugs des US-Zolls (U.S. Customs and Border Protection, USCBP) vom 26. April 2013 über Puerto Rico. Das Video, das zuvor auch als “Aguadilla-UFO” bekannt wurde, galt lange Zeit besonders deshalb als exotisch, weil die Wärmebildaufnahmen ein Objekt zeigen, dass sich zunächst fliegend durch die Luft bewegt, dann aber ins Wasser einzutauchen scheint und sich unter Wasser ohne Geschwindigkeitsverlust weiterzubewegen scheint, bevor es wieder aus dem Wasser auftaucht (…GreWi berichtete).

Nach eingehenden Analysen und in Rücksprache mit Vertretern des Geheimdienste zeigt sich AARO nun zuversichtlich, dass das Objekt doch keine transmedialen Fähigkeiten (also den Wechsel aus der Luft ins Wasser und Umgekehrt) besaß. Stattdessen habe es sich offenbar um einen gewöhnlichen dicht über das Meer fliegenden Ballon gehandelt. Der Eindruck des Eintauchens in Wasser entstehe immer dann, wenn die Temperatur des Objekts mit der des Wassers derart übereinstimme, sodass das Objekt für das Infrarot-System kurze Zeit unsichtbar werde. Auch der Eindruck, dass sich das Objekt zeitweilig in zwei Objekte aufteile, sei eine Illusion, die von der Sensorik erzeugt wurde. Die vermeintlich ungewöhnlich hohe Geschwindigkeit des Objekts sei hingegen das Resultat des sogenannten Paralaxen-Effekts. Dieser lässt ein Objekt, das sich in Wirklichkeit dichter an der Kamera befindet, als es anhand der Aufnahmen den Anschein hat, vor dem Hintergrund (in diesem Fall das Meer) schneller erscheinen als es in Wirklichkeit war.

Als zweites Video, das AARO profan erklärt, zeigte Kosloski das seit spätestens 2017 bekannte „Go Fast“-Video und schließt sich einer bereits 2023 von der UAP-Studie der NASA präsentierten Erklärung für das vermeintlich extrem schnelle und unmittelbar über die Wasseroberfläche fliegende Objekt an, wonach auch diese Geschwindigkeit lediglich eine Täuschung in Folge des Paralaxen-Effekts sei.

In Wirklichkeit bewege sich das Objekt in einer Höhe von ca. 13.000 Fuß (3962 m) und entsprechend mit gerade einmal 45 Meilen pro Stunde (rund 72 km/h).

Bei dem dritten von AARO konventionell erklärten Video handelt es sich um eine bislang unveröffentlichte Aufnahme einer US-Drohne von 2018. Diese zeigt zunächst ein Objekt, das sich – offenbar ohne selbst Schaden zu nehmen – durch die extrem heiße Abgas- und Rauchfahne des aktiven Vulkans Etna auf Sizilien zu bewegen scheint. Hier komme die Behörde zu dem Schluss, dass auch dieser Eindruck täuscht und es sich in Wirklichkeit um einen Ballon handele, der sich 170 Meter (in der begleitenden Folie ist von unwahrscheinlichen „Kilometern“ die Rede) vom Vulkan entfernt mit dem Wind bewegte.

Zugleich stellte Kosloski aber auch fest, dass AARO nicht grundsätzlich davon ausgehe, dass es sich bei allen als UAP gemeldeten Objekten per se um Vögel, Ballons oder Drohnen handele: „Wir haben einige wirklich sehr anomale Objekte. Aber wir können auch nur jene Dinge aufklären, die wir auch verstehen.“

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Zugleich erläuterte der AARO-Direktor aber auch „drei Fälle, die bislang noch nicht erklärt werden konnten, die wir zwar vielleicht in Zukunft aufklären werden, die aber dennoch weiterhin interessant sind“.

„Der erste Fall wurde uns von einem Polizeibeamten aus dem Westen der USA vorgelegt. Er beobachtete eine große, orangefarbene Lichtkugel (Orb), die in einigen Meilen Entfernung von ihm, mehrere hundert Fuß über dem Boden schwebte. Er näherte sich, um zu untersuchen, was es mit diesem Orb auf sich hatte. Als er an jenen Ort kam, von dem er dachte, dass er sich unterhalb der Kugel befand, sah er etwa 40 bis 60 Meter Entfernung auf einer von der Kugel stark ausgeleuchteten Fläche ein Objekt, schwärzer als schwarz, von der Größe eines Prius-Kleinwagens, 4 bis 6 Fuß [1,2-1,8 m] breit. Als er sich dem Objekt in seinem Auto näherte, habe sich das Objekt etwa um 45 Grad angehoben und sei dann vertikal und geräuschlos nach oben davongeschossen. Dies 10 bis 100-mal schneller als jede ihm bekannte Drohne. In jenem Augenblick, als das Objekt gerade aus dem Sichtbereich [des Beamten] flog, habe es sehr helle rote und blaue Lichter ausgesandt, die sogar das Innere seines Wagens erleuchtet hätten, als hätte jemand draußen ein Feuerwerk oder Warnfackeln gezündet. Dieser Fall ist anomal, wegen der Größe des Objekts, der großen Beschleunigung und aufgrund des Umstandes, dass der Beamte, als er den Ort später untersuchte, keine Anzeichen für irgendetwas am Boden darunter finden konnte.“

„Ein anderer interessanter Fall wurde uns aus dem Südosten der USA gemeldet. Da gibt es eine US-Einrichtung. Zwei Autos eines Vertragspartners waren gegen 9 Uhr morgens gerade dabei, das Gelände dieser Einrichtung zu verlassen. Als sie nach oben zum Himmel blickten, und hier einen großen metallischen Zylinder von der Größe eines Passagierflugzeugs stationär am Himmel stehen sahen. Sie bemerkten ein sehr helles weißes Licht hinter dem oder um das Objekt herum. Nach 15 bis 20 Sekunden verschwand es einfach. Es ist offensichtlich, dass ein Objekt von dieser Größe nicht einfach so stationär am Himmel stehen kann, es sei denn, es handelt sich um einen Zeppelin. Wie aber ein solches Objekt dann einfach so verschwinden kann, können wir bislang nicht erklären.“

„Im letzten interessanten Fall flog ein Flugzeug parallel zu einem anderen Flugzeug, um Aufnahmen von diesem zu erstellen. Plötzlich hatte es den Anschein, als fliege ein kleines Objekt zwischen den beiden Flugzeugen, allerdings sehr viel schneller als die beiden Maschinen. Hier glauben wir aufgrund einer sehr sorgfältigen Analyse, dass das Objekt in Wirklichkeit weiter entfernt gewesen sein könnte als das filmende Flugzeug. Aber hier sind diese Analysen noch nicht abgeschlossen, da uns hierzu die notwendigen Metadaten fehlen.“

Auf Nachfrage gestand Kosloski abschließend ein, dass es bislang nur wenig Kooperationen mit Universitäten und akademischen Einrichtungen gebe. Auch hier liege der Grund in der Klassifizierung der Informationen, Materialien und Daten. „Das ist aber unsere eigene Schuld. Wenn wir mit Universitätsprofessoren zusammenarbeiten wollen, müssen wir denen auch Daten an die Hand geben. Wir arbeiten also an der Deklassifizierung und haben hierzu auch einige Experten engagiert. Wir versuchen Fälle wie jene, die ich hier dargelegt habe, zu deklassifizieren, damit wir auch mit Universitäten daran arbeiten können und sie mit jenen Daten auszustatten. Mit einem Wissenschaftler zu reden, ohne dass man Daten hat, ist meist ziemlich enttäuschend. Hoffentlich können wir diese Bemühungen 2025 verstärken.”

Zukünftig wolle AARO auch ein Meldeportal für UFO-Sichtungen durch Zivilisten zur Verfügung stellen.

– Der vollständigen offiziellen Mitschnitt der öffentlichen Anhörung des Senats finden Sie HIER

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Recherchequelle: Senate Armed Services

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