Aufnahmen der Abschüsse unbekannter Flugobjekte über Nordamerika bleiben geheim

Geschrieben am 22.03.2023
von Andreas Müller

Lesezeit: ca. 2 Minuten Washington (USA) – Neben dem Abschuss eines großen chinesischen mutmaßlichen Spionageballons am 4. Februar 2023 schoss die U. S. Air Force am darauffolgenden Wochenende drei weitere, bis heute nicht geborgene und damit nicht weiter identifizierte Flugobjekte über Nordamerika ab. Während die US-Regierung Aufnahmen vom Abschuss des “China-Ballons” schon kurz nach dem Vorfall veröffentlichte, wurden bislang […]Lesezeit: ca. 2 Minuten
Symbolbild (Illu.).Copyright: J. Greenewald / theblackvault.com

Symbolbild (Illu.).
Copyright: J. Greenewald / theblackvault.com

Washington (USA) – Neben dem Abschuss eines großen chinesischen mutmaßlichen Spionageballons am 4. Februar 2023 schoss die U. S. Air Force am darauffolgenden Wochenende drei weitere, bis heute nicht geborgene und damit nicht weiter identifizierte Flugobjekte über Nordamerika ab. Während die US-Regierung Aufnahmen vom Abschuss des “China-Ballons” schon kurz nach dem Vorfall veröffentlichte, wurden bislang keine Aufnahmen der drei anderen Abschüsse freigegeben. Das wird bis auf Weiteres wohl auch so bleiben.

Wie der US-amerikanische Informationsfreiheits-Aktivist John Greenewald Jr. auf seiner Webseite TheBlackVault.com berichtet, hat er sich umgehend unter Berufung auf das US-Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act, FOIA) um eine Veröffentlichung von Foto- und Videomittschnitten der Abschüsse vom 10., 11. und 12 Februar über Alaska, dem Yukon und dem Lake Huron bemüht.

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Mit einem Antwortschreiben vom 21. März 2021 verweigerte die U.S. Air Force nun die Veröffentlichung jeglicher angeforderter Materialien. Laut Greenewald gehe aus dem Schreiben nicht hervor, wie viele Fotos oder Videos man vorliegen habe und mit der Entscheidung zurückhalte. Als Erklärung zitiert der Forscher aus dem Schreiben:

„Der 1 Fighter Wing (1 FW) hat eine gründliche Suche nach entsprechenden Aufzeichnungen zu Ihrer Anfrage durchgeführt. Ihre Anfrage wurde unter BIT bearbeitet und mit der hauptverantwortlichen Stelle abgestimmt. Bitte beachten Sie, dass in Übereinstimmung mit Ihrer Anfrage gemäß Ausnahmeregelung 1 und AFMAN 33-302 unter Bezugnahme auf Executive Order (EO) 13526, die für die fortgesetzte Klassifizierung von Informationen gilt, die angeforderten Informationen zurückgehalten und nicht freigegeben werden können.“

Antwortschreiben des Department of the Air ForceQuelle: Greenewald, TheBlack

Antwortschreiben des Department of the Air Force
Quelle: Greenewald, TheBlack

Greenewald selbst hat mit Eingang des Schreibens Berufung gegen die FOIA-Entscheidung eingelegt.
…GreWi wird berichten.

Greenwald Originalartikel zum FOIA-Bescheid finden Sie HIER




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Recherchequelle: TheBlackVault.com

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