Präsidiale Anordnung: USA prüfen Freigabe von Geheimdokumenten zu 9/11

Geschrieben am 04.09.2021
von Andreas Müller

Lesezeit: ca. 2 Minuten Washington (USA) – Schon im Wahlkampf hatte US-Präsident Joe Biden versprochen, sich für die Veröffentlichung bislang geheimer Dokumente zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001 einzusetzen. Kurz vor dem 20. Jahrestag hat Biden nun das Justizministerium und andere Behörden angewiesen, die Veröffentlichung der 9/11-Akten eingehend zu prüfen. Laut der nun von Biden unterzeichneten Verordnung sollen […]Lesezeit: ca. 2 Minuten
US-Präsident Joe Biden. Copyright: US. Gov.

US-Präsident Joe Biden.
Copyright: US. Gov.räsi

Washington (USA) – Schon im Wahlkampf hatte US-Präsident Joe Biden versprochen, sich für die Veröffentlichung bislang geheimer Dokumente zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001 einzusetzen. Kurz vor dem 20. Jahrestag hat Biden nun das Justizministerium und andere Behörden angewiesen, die Veröffentlichung der 9/11-Akten eingehend zu prüfen.

Laut der nun von Biden unterzeichneten Verordnung sollen die US-Behörden innerhalb von sechs Monaten prüfen, ob und welche Akten im Angesicht der Fragen der nationalen Sicherheit freigegeben werden können. Dabei solle ein angemessenes öffentliches Interesse sogar Vorrang vor einem potenziellen Schaden für die nationale Sicherheit haben.

Nicht zuletzt will der US-Präsident mit diesem Schritt auch den Forderungen der Opfer- und Hinterbliebenenverbände von 9/11 entgegenkommen, die zuvor die Veröffentlichung besonders jener Akten gefordert hatten, in denen die von vielen vermutete Beteiligung Saudi-Arabiens an den Anschlägen beleuchtet wird, wie sie vom einstigen 9/11-Abschlussbericht abgestritten wurde.

Konkret fordern die Hinterbliebenen damit die Veröffentlichung der Akten zur sogenannten „Operation Encore“ und damit zu einer FBI-Untersuchung über mögliche Komplizenschaften und finanzielle Unterstützungen durch die saudische Herrscherfamilie mit den 9/11-Entführern, die noch Monate zuvor in Kalifornien gelebt hatten.

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In seinem Erlass fordert Biden nun auch „maximale Transparenz“ bei der Prüfung einer Veröffentlichung der Akten. Diese dürften nur dann weiterhin zurückgehalten werden, wenn „wirklich schwerwiegendste Gründe“ dagegensprächen.

– Den vollständigen Originaltext zu Bidens Erklärung finden Sie HIER




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Recherchequellen: https://www.whitehouse.gov

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